bAV für Arbeitgeber: Zwei Männer sitzen an einem Tisch, eine Frau steht im Hintergrund.

bAV für Arbeitgeber – alle Infos

Wenn ein Unternehmen gute Mitarbeitende binden möchte, dann müssen sie auch etwas bieten können. Und da kommen die Benefits ins Spiel! Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) gehört da auf jeden Fall dazu.

Aber was bedeutet das eigentlich für den Arbeitgeber? Gibt es bestimmte Vorschriften in der bAV, die beachtet werden müssen? Und lohnt es sich überhaupt, so etwas anzubieten?

Was ist eine bAV?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein Sparplan, der vom Arbeitgeber angeboten werden muss.

Arbeitgeber und Arbeitnehmende zahlen per Entgeltumwandlung in die Altersvorsorge des Arbeitnehmenden ein. Der Arbeitnehmende entnimmt den Beitrag aus seinem Brutto-Gehalt und spart somit Steuern und Sozialabgaben.

Die bAV zählt zu den geldwerten Vorteilen. Auch vermögenswirksame Leistungen können in die bAV integriert werden. Die Betriebsrente ist somit Teil des sogenannten Drei-Säulen-Modell für Arbeitnehmende.

Die drei Säulen der Vorsorgemöglichkeiten:

  • die gesetzliche Vorsorge, siehe gesetzliche Rentenversicherung
  • die betriebliche Altersvorsorge, siehe Vorsorge mit Arbeitgeberzuschuss oder Riester-Rente
  • die private Vorsorge, siehe Lebensversicherung, ETF-Sparplan etc.

Rechtliche Grundlagen der betrieblichen Altersvorsorge

Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (§1 BetrAVG) regelt das Angebot der bAV. Dies gilt auch für den öffentlichen Dienst, in dem ein Tarifvertrag die bAV oft sogar verpflichtend vorsieht.
Aber: privatwirtschaftlich abgeschlossene bAV-Verträge können nicht in den öffentlichen Dienst übernommen werden und umgekehrt.

Seit 2023 dürfen gemäß Einkommenssteuergesetz (§3 Nr.63 EstG) bis zu 584 Euro im Monat steuerfrei in die bAV eingezahlt werden. Dies entspricht 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG).

Bis zu einem Betrag von 292 Euro im Monat (4 Prozent der BBG) fallen keine Steuern und zusätzlich auch keine Sozialabgaben an.

Das bedeutet: Der Arbeitgeber spart hier ebenfalls.

INFO: Was gilt seit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes 2018?

Seit dem 01.01.2018 gibt es ein neues Modell für die betriebliche Altersvorsorge.

Titel: Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). 

Dieses bringt folgende Änderungen mit sich:

  • Haftungsfreiheit für Arbeitgeber, wenn der festgelegte Beitrag in die Versorgungsordnung eingezahlt wurde.
  • Steuerfreie Entgeltumwandlung für Arbeitnehmende von bisher 4 Prozent auf bis zu 8 Prozent angehoben.
  • Mindestens 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung
    • für Verträge, die ab 2019 abgeschlossen wurden
    • seit 2022 auch geltend für alle Altverträge.

Sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine bAV anzubieten?

Der Arbeitgeber ist nur dann verpflichtet, eine Betriebsrente anzubieten, wenn der Arbeitnehmende sich an den Zahlungen beteiligt. Eine rein arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge muss der Arbeitgeber hingegen nicht anbieten.

Diese Pflicht des Arbeitgebers gilt gegenüber allen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Angestellten. Das ist in den meisten Fällen sowieso der Fall.

Bietet der Arbeitgeber eine bAV an, muss er mindestens 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss gewähren. Es sei denn, dieser kann nachweisen, dass er bei 15 Prozent keine Sozialabgaben spart.

Welche Arbeitnehmende haben Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge?

Alle Arbeitnehmende die Möglichkeit, eine bAV in Anspruch zu nehmen. Dieser Anspruch gilt ab dem ersten Tag und für folgende Personengruppen:

  • Angestellte & Arbeitende
  • Werkstudierende
  • Auszubildende
  • unabhängige Gesellschafter
  • Geschäftsführer einer GmbH
  • Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft.

Unabhängig davon, ob im Minijob, in Teilzeit oder als Geringverdienende. Alle Angestellten profitieren von der Einführung des bAV-Benefits.

Was passiert mit der bAV bei einem Jobwechsel?

Bereits seit 2005 haben Arbeitnehmende Anspruch darauf, ihr angespartes Kapital in das Versorgungswerk eines neuen Arbeitgebers zu überführen. Dieses Mitnahmerecht gilt zeitlich unbegrenzt. Diese Übertragung ist zudem zwingend kosten- und gebührenfrei.

Dies gilt nur für das angesparte Kapital. Arbeitgeber müssen einen bestehenden bAV-Vertrag hingegen nicht zwingend übernehmen. Auch ist eine Portierung eines bestehenden Vertrages nur innerhalb des ersten Jahres nach Beendigung des alten Arbeitsverhältnisses möglich.

Wurde das angesparte Kapital in das bestehende Versorgungswerk überführt, kann der Arbeitgeber dem Angestellten eine neue bAV zu den eigenen Konditionen anbieten.

Wie als Arbeitgeber die bAV umsetzen? Durchführungswege im Überblick

In der bAV existieren aktuell 5 relevante Durchführungswege. Aus diesen darf der Arbeitgeber frei wählen:

  • Direktversicherung
  • Direktzusage bzw. Pensionszusage
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Unterstützungskasse

Welcher bAV-Durchführungsweg der richtige ist, das hängt u.a. von der Belegschaft sowie der Größe des Unternehmens ab.

Hier empfiehlt es sich, den Weg des geringsten Verwaltungsaufwands zu wählen. Hier bietet sich die Direktversicherung an. Doch auch hier gibt es sicherlich Ausnahmen. Je nachdem, was am besten zum Unternehmen passt.

Wie lange müssen Beitragszahlungen in die bAV geleistet werden?

Als Arbeitgeber wird üblicherweise bis zum Erreichen des Ruhestand in die bAV eingezahlt.

Diese Phase endet bzw. wird unterbrochen in dem Fall, dass:

  • der Arbeitnehmende das Unternehmen verlässt
  • der Arbeitsvertrag ruht
  • der Arbeitnehmende in Elternzeit geht
  • der Arbeitnehmende langfristig krank ausfällt.

Wie hoch sollte der Arbeitgeberzuschuss sein?

Der Arbeitgeberzuschuss der bAV von mindestens 15 Prozent auf den Mitarbeitenden-Eigenanteil und staatlichen Zuschüsse ist steuer- und sozialabgabenfrei.

Bei einem Zuschuss von ca. 20-25 Prozent ist die bAV für den Arbeitgeber kostenneutral.

Aber: Eine bAV mit weniger als 20 Prozent gilt oftmals als nicht sonderlich attraktiv für Mitarbeitende. Hier empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld einen weitaus höheren Beitrag festzulegen. So ist die Steigerung der Arbeitgeberattraktivität deutlich besser zu erreichen. Eine Investition, die sich lohnt.

Wie hoch ist der Eigenanteil der Arbeitnehmenden?

Wie viel ein Mitarbeitender aus dem eigenen Brutto in die Betriebsrente investiert? Das ist ganz diesem überlassen. Bis zu einem monatlichen Beitrag von 292 Euro (Stand: 2023) ist die Investition für den Mitarbeitenden sozialversicherungsfrei.

Gut zu wissen: die staatliche Sparempfehlung liegt zwischen 5 bis 8 Prozent des Netto-Verdienstes.

Welche Steuern und Sozialabgaben werden bei der betrieblichen Altersvorsorge fällig?

Die Zahlungen in die bAV erfolgen aus dem Brutto. Aus diesem Grund minimieren sich die Beiträge zur Sozialversicherung auf beiden Seiten. Konkret sind das die Beiträge zu:

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Unfallversicherung
  • Arbeitslosenversicherung.

Mehr Vorteile bei Niedrigverdienenden:

Liegt der Lohn des Mitarbeitenden unter 2.200 Euro, während der Arbeitgeber mindestens 240 Euro investiert, können bis zu 30 Prozent der Einzahlung steuerlich geltend gemacht werden.

Diese Begünstigung geht auf das BRSG zurück, welches oben bereits erwähnt wurde.

Was müssen Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigen?

Der bAV-Vorsorgebetrag wird vom gesamten Brutto-Lohn abgezogen. Das bedeutet, bei einer bAV per Entgeltumwandlung muss diese auf der Lohnabrechnung abgebildet werden.

Das neue Brutto gilt dann als Grundlage für die Berechnung aller Steuern und Sozialabgaben.

Warum lohnt es sich für Arbeitgeber, eine bAV einzuführen?

Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sollten die Einführung einer bAV in Betracht ziehen.

Aus zwei einfachen Gründen:

  • Bei einer bis zum Höchstbeitrag geleisteten bAV gibt es die vollen steuerlichen Ersparnisse.
  • Mitarbeitende fühlen sich gewertschätzt, was zu höherer Zufriedenheit und Mitarbeitendenbindung führt.

Übrigens: Gemäß einer Stepstone-Umfrage von 2021 wählten 48,5 Prozent der Befragten die bAV als beliebtestes Mitarbeitenden-Benefit.

Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber ergeben sich unter Umständen einige Vorteile dank der bAV. Einige davon wurden bereits erwähnt:

  • Der Anteil zur Sozialversicherung kann sinken.
  • Arbeitgeberzuschuss zur bAV kann als Betriebsausgabe angegeben werden.
  • Höhere Mitarbeitendenbindung resultiert in längerem Verbleib im Unternehmen.
  • Wichtiges Benefit im Recruiting.

Wie wird die bAV bei Renteneintritt ausbezahlt?

Die Auszahlung kann entweder als monatliche Leistung oder auch als einmalige Auszahlung erfolgen. Auch eine Mischung aus beiden Möglichkeiten ist möglich. Eine frühere Entnahme aus der bAV ist nicht möglich.

Was passiert mit der bAV bei Insolvenz des Unternehmens?

Die bAV ist gesichert, denn: Der Pensionsversicherungsvereins (PSV) springt im Falle einer Insolvenz ein. Der PSV übernimmt die Rentenzahlungen bei Renteneintritt und wahrt somit die Ansprüche des Arbeitnehmenden.

Fazit

Zugegeben, als Arbeitgeber gibt es vieles in der bAV zu beachten. Doch es gibt genug Expertinnen und Experten, die das Angebot nicht nur digital-first denken, sondern auch innerhalb weniger Wochen im Unternehmen umsetzen.

Der Aufwand lohnt sich nicht nur mit Hinblick auf die rechtliche Konformität des gesamten Unternehmens. Auch als Benefit stärkt die bAV jedes ernsthafte ESG-Programm.


Die Zukunft eines Unternehmens liegt in den Händen der Mitarbeitenden. Zeit, sich darum zu kümmern.

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